Teilnahmebedingungen – California Experiences

1. Veranstalter und Rolle von Hinterland

Die California Experiences (nachfolgend „Experiences“) werden von den jeweiligen Gastgebern (nachfolgend „Anbieter“) in eigener Verantwortung durchgeführt. Der Vertrag über die Durchführung der Experience kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter zustande. Hinterland Camp (nachfolgend „Hinterland“) tritt ausschließlich als Vermittlungsplattform auf. Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) ist Kooperationspartner der Aktion, jedoch weder Veranstalter noch Vertragspartner der Experiences oder der zwischen Anbieter und Teilnehmer geschlossenen Verträge.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen, die:

  • ein Nutzerkonto bei Hinterland besitzen und
  • Mitglied im California Club von Volkswagen Nutzfahrzeuge sind. Pro California Club Mitglied kann nur ein Code ausgegeben werden. Pro Hinterland Nutzerkonto kann nur eine kostenlose Experience eingelöst werden. Hinterland hat keinen Einfluss auf die Code-Generierung innerhalb des California Clubs und haftet nicht für technische Fehler oder die Nichterreichbarkeit von Systemen Dritter (VWN).

3. Aktionszeitraum und Verfügbarkeit

Die Aktion läuft vom 01.05.2026 bis zum 30.09.2026.

  • Die Buchung sowie die Einlösung des Codes müssen innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.
  • Insgesamt stehen 400 kostenlose Experiences zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, verfällt die Möglichkeit zur Code-Einlösung, auch wenn der Aktionszeitraum noch nicht abgelaufen ist.
  • Der Besitz eines Codes begründet keinen Rechtsanspruch auf eine verfügbare Experience. Maßgeblich ist ausschließlich der erfolgreiche Buchungsabschluss im Hinterland-System.

4. Leistungsumfang und Unentgeltlichkeit

  • Die Experience ist ausschließlich als zusätzliche und freiwillige Leistung im Rahmen einer bestehenden Stellplatzbuchung beim jeweiligen Anbieter buchbar und stellt keinen eigenständigen Vertragsgegenstand dar.
  • Voraussetzung ist die Buchung von mindestens einer Übernachtung auf dem jeweiligen Hinterland Stellplatz.
  • Die Inhalte und Angaben der Experiences werden ausschließlich vom Anbieter bereitgestellt; Hinterland übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Angaben und ist nicht zur Vorabprüfung dieser Informationen verpflichtet.
  • Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, etwaige vom Anbieter geforderte Voraussetzungen (z.B. Führerschein, Fitness) zu erfüllen.
  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Freizeitdienstleistungen zu einem spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

5. Code, Einlösung und Nutzung

  • Der persönliche Experience-Code wird über den California Club bereitgestellt.
  • Der Code ist personengebunden, nicht übertragbar und nur einmal nutzbar.
  • Der Code muss im Rahmen des Buchungsprozesses bei Hinterland eingegeben werden.
  • Eine Kombination mit anderen Rabatten, Gutscheinen oder Aktionen ist ausgeschlossen.
  • Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. Kein Anspruch auf Durchführung

  • Experiences sind nur im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit buchbar.
  • Ist ein Zeitraum ausgebucht oder vom Anbieter blockiert, besteht kein Anspruch auf Einlösung.

7. Stornierung und Verfall

  • Es gelten die Stornierungsbedingungen der Stellplatzbuchung.
  • Bei Stornierung der Buchung, Nichtantritt („No-Show“) oder Teil-Stornierung verfällt der Code ersatzlos. Eine Reaktivierung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Der Code ist unabhängig vom Stornierungszeitpunkt nur einmal nutzbar.

8. Durchführung, Änderungen und Ausfallrisiko

  • Die Durchführung liegt in der alleinigen Verantwortung des Anbieters.
  • Der Anbieter kann die Experience aus sachlichen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheit, Krankheit) anpassen oder absagen.
  • Da die Experience eine unentgeltliche Zusatzleistung ist, die ausdrücklich keinen Bestandteil der Stellplatzbuchung bildet und lediglich eine unentgeltliche Zugabe darstellt, begründet ihre Absage oder Änderung keinen Anspruch des Teilnehmers auf kostenlose Stornierung der Stellplatzbuchung, auf Minderung des Mietpreises, auf Schadensersatz oder auf eine sonstige Ersatzleistung gegenüber Hinterland oder dem Anbieter. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Haftungsausschluss

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Teilnehmer ist selbst für die Erfüllung gesundheitlicher Voraussetzungen verantwortlich.
  • Hinterland haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Experience oder für Pflichtverletzungen, die in der Sphäre des Anbieters liegen (z. B. mangelhafte Ausrüstung, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten vor Ort).
  • Hinterland haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Hinterland ausgeschlossen.
  • Für Schäden aus der Durchführung der Experience haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.
  • Hinterland haftet nicht für technische Störungen, Systemausfälle oder Fehler bei der Code-Validierung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hinterland beruhen. Dies gilt insbesondere für Ausfälle externer Systeme (z. B. des California Clubs von VWN), die außerhalb des Einflussbereichs von Hinterland liegen. Bei leicht fahrlässig verursachten Systemstörungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Missbrauch

Bei Missbrauch (Mehrfachnutzung, Code-Weitergabe, Falschangaben) behält sich Hinterland vor, Buchungen zu stornieren, Nutzer von der Aktion auszuschließen und Nutzer-Accounts dauerhaft zu deaktivieren.

11. Verhältnis zu weiteren Bedingungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Hinterland. Bei Widersprüchen gehen diese Aktions-Teilnahmebedingungen vor.

12. Datenschutz

Ein Austausch personenbezogener Daten zwischen Hinterland und VWN findet im Rahmen dieser Aktion nicht statt. Im Übrigen gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen der beteiligten Parteien.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Eine Barauszahlung oder Übertragung von Leistungen ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.